Mehr als nur Wärmepumpe
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist auf Technologieoffenheit angelegt. Neben Wärmepumpen können je nach Ausgestaltung auch Fernwärme, Hybridheizungen oder Biomasse infrage kommen.
Maßgeblich ist die verkündete Fassung
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der verkündeten Fassung. Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist, gilt das bisherige Recht weiter.
Entscheidung im Einzelfall
Welche Heizung sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Wärmequelle und Wirtschaftlichkeit ab. Eine pauschale Empfehlung ist nicht sachgerecht.
Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung kann vorgeben, welche Wärmeversorgung in einem Gebiet vorgesehen ist. Das kann die Wahl der Heizung beeinflussen.
Förderung beachten
Für förderfähige Heizungen gelten die Vorgaben der BEG. Eine Förderzusage ist nur nach Prüfung der Richtlinie möglich.
Rechts- und Förderstand: 21. Juli 2026. Gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden amtlichen Regelungen; diese Seite ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung.
Weitere Schritte
Schildern Sie Ihr Anliegen – wir helfen, die nächsten Schritte sachlich zu strukturieren und die jeweils geltenden Vorgaben einzuordnen.