Fachlich nachvollziehbare Restnutzungsdauergutachten für Ihre Mandanten
Wir erstellen methodisch nachvollziehbare Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – auf die Anforderungen der steuerlichen Beratungspraxis abgestimmt.
Unsere Leistung für Kanzleien
Ablauf der Zusammenarbeit
- 1Anfrage über das Formular oder Telefon
- 2Vertrauliche Abstimmung von Umfang und Mandant
- 3Persönliche Objektaufnahme beim Mandanten
- 4Methodisch nachvollziehbare Gutachtenerstellung
- 5Übergabe und Bearbeitung fachlicher Rückfragen
Häufige Fragen
Ersetzen Sie die Steuerberatung?
Nein. Wir erstellen das sachverständige Gutachten und erläutern die fachlichen Grundlagen. Die steuerliche Einordnung obliegt dem Steuerberater und dem Finanzamt.
Wie gehen Sie mit Mandantendaten um?
Vertraulich. Eine Mandantenabwerbung erfolgt ausdrücklich nicht. Wir arbeiten ausschließlich im vereinbarten Rahmen mit der Kanzlei zusammen.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Üblicherweise Grundbuchauszug, Baujahr-Nachweis, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Modernisierungsbelege und ggf. den Mietvertrag. Eine strukturierte Checkliste stellen wir auf Anfrage bereit.
Anfrageformular für Steuerkanzleien
Vertraulich, keine Mandantenabwerbung. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Zur Restnutzungsdauer-HauptseiteWir erstellen das sachverständige Gutachten und ersetzen keine Steuerberatung. Eine Mandantenabwerbung erfolgt nicht. Ein bestimmtes Gutachtenergebnis oder eine Anerkennung kann nicht vorab zugesichert werden.