Kosten für Ihr Verkehrswertgutachten transparent berechnen
Ermitteln Sie in wenigen Schritten das voraussichtliche Honorar für Ihr Verkehrswertgutachten. Die Kalkulation orientiert sich an der unverbindlichen BVS-Honorarrichtlinie 2024. Für geeignete Standardobjekte erhalten Sie aktuell 15 % Kapazitätsvorteil auf das Basishonorar.
Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie vor Auftragserteilung ein verbindliches Festpreisangebot.
- Nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverständiger
- Persönliche Bearbeitung durch Torben Affelski
- Transparente Preisbestandteile
- Regional vor Ort im Rhein-Erft-Kreis und Großraum Köln
- Verbindliches Angebot vor Beauftragung
Persönliche Immobilienbewertung statt anonymer Massenabwicklung
Das Gutachten wird persönlich durch Torben Affelski bearbeitet. Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverständiger verbindet er eine nachvollziehbare Bewertungsmethodik mit regionaler Marktkenntnis und direkter Erreichbarkeit.
Sie wissen vor der Beauftragung, welche Leistung Sie erhalten und welches Honorar vereinbart wird.
Kosten für Ihr Restnutzungsdauergutachten berechnen
Prüfen Sie kostenfrei, ob bei Ihrer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie ein fachlich plausibler Ansatz für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer besteht. Für geeignete Standardobjekte erhalten Sie anschließend einen transparenten Festpreis.
Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird nicht allein anhand des Baujahrs bestimmt. Maßgeblich sind unter anderem der konkrete Gebäudezustand, Modernisierungen, technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und gegebenenfalls rechtliche Nutzungsbeschränkungen.
Kosten Restnutzungsdauergutachten berechnen
Prüfen Sie kostenfrei, ob bei Ihrer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie ein fachlich plausibler Ansatz für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer besteht. Für geeignete Standardobjekte erhalten Sie anschließend einen transparenten Festpreis.
Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird nicht allein anhand des Baujahrs bestimmt. Maßgeblich sind unter anderem der konkrete Gebäudezustand, Modernisierungen, technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und gegebenenfalls rechtliche Nutzungsbeschränkungen. Das Gutachten wird objektbezogen und persönlich durch Torben Affelski erstellt – als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer, geeignet für die Vorlage beim Finanzamt.
Sie beauftragen kein anonymes Standarddokument. Ihr Objekt wird persönlich besichtigt und auf Grundlage seiner tatsächlichen Eigenschaften beurteilt.
Preisübersicht
Aktionspreise sind derzeit nicht hinterlegt. Sie erhalten nach einer kostenfreien Prüfung ein individuelles und verbindliches Festpreisangebot.
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Einheiten, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien und komplexe Objekte ist eine individuelle Kalkulation erforderlich. Die Festpreise gelten für standardmäßig gelagerte, überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Objekte mit gewöhnlichem Prüfungsumfang und vollständigen Objektangaben. Vor der Beauftragung erfolgt eine kostenfreie Eignungsprüfung.
Im Festpreis enthalten
- Kostenfreie Eignungsprüfung vor Auftragserteilung
- Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen
- Abstimmung des Bewertungsauftrags und des maßgeblichen steuerlichen Stichtags
- Persönliche Objektbesichtigung durch Torben Affelski
- Fotodokumentation des bewertungsrelevanten Gebäudezustands
- Erfassung der wesentlichen Gebäudekonstruktion und Ausstattung
- Prüfung und Würdigung von technischem Verschleiß, wirtschaftlicher Entwertung, Modernisierungen, Instandsetzungen, unterlassener Instandhaltung, Baumängeln, Bauschäden, Umbauten, energetischen Maßnahmen und rechtlichen Nutzungsbeschränkungen
- Objektbezogene Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer
- Plausibilisierung der Ergebnisse
- Erstellung eines schriftlichen Gutachtens als PDF
- Darstellung der angewandten Methodik und der wesentlichen Annahmen
- Fachliche Erläuterung bei einer einfachen schriftlichen Rückfrage des Finanzamts zum Gutachten
- Digitale Übersendung des Gutachtens
Nicht automatisch enthalten
- steuerliche Beratung und Berechnung der persönlichen Einkommensteuer
- Steuererklärungen und Rechtsberatung
- Einspruchs- und finanzgerichtliche Verfahren
- persönliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- umfangreiche Nachträge aufgrund später vorgelegter Unterlagen
- Neubewertungen zu einem anderen Stichtag
- zusätzliche Ortsbesichtigungen, Gebäude oder wirtschaftliche Einheiten
- Gutachten in Papierform und mehrfacher Ausfertigung
- externe Unterlagen- und Behördenkosten
- Flächenaufmaße oder vollständige Wohnflächenberechnungen
- Schadensgutachten, statische oder bauphysikalische Untersuchungen
- Öffnung von Bauteilen, Labor- oder Schadstoffuntersuchungen
Diese Leistungen werden vor einer kostenpflichtigen Ausführung gesondert angeboten.
Rechtlicher und fachlicher Stand
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer grundsätzlich jede sachverständige Methode verwendet werden kann, die im Einzelfall für den erforderlichen Nachweis geeignet ist. Der bloße Verweis auf eine modellhaft ermittelte Restnutzungsdauer genügt nicht. Die sachverständige Ermittlung nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 ist eine anerkannte Schätzungsmethode.
Der konkrete Gebäudezustand, die Gebäudesubstanz, Modernisierungen, Umbauten, Baumängel, Bauschäden, wirtschaftliche Entwertung und gegebenenfalls rechtliche Nutzungsbeschränkungen müssen nachvollziehbar gewürdigt werden. Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast. Über die steuerliche Berücksichtigung entscheidet das zuständige Finanzamt im konkreten Veranlagungsverfahren.
- § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- § 11c Abs. 1 EStDV
- § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021
- BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19
- BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23
- BFH, Urteil vom 07.10.2025 – IX R 26/24
- BMF-Schreiben vom 01.12.2025 (Aufhebung des BMF-Schreibens vom 22.02.2023)
Abgrenzung zur Steuerberatung
Der Vorabcheck und die dargestellten Berechnungen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und in welchem Umfang sich eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer steuerlich auswirkt, hängt insbesondere von der AfA-Bemessungsgrundlage, der bisherigen Abschreibung, der persönlichen steuerlichen Situation und der Würdigung durch das zuständige Finanzamt ab.
Eine Anerkennung durch das Finanzamt kann nicht garantiert werden. Eine bestimmte Restnutzungsdauer oder steuerliche Auswirkung wird nicht zugesagt. Die steuerliche Umsetzung ist mit einem Steuerberater abzustimmen.
So wird das Honorar berechnet
Die Kalkulation im Kostenrechner orientiert sich an der unverbindlichen BVS-Honorarrichtlinie 2024. Grundlage ist das BVS-Basishonorar, das anhand des voraussichtlichen Immobilienwerts einer Honorartabelle zugeordnet wird. Bei Zwischenwerten wird für die unverbindliche Vorabkalkulation vorsorglich die nächsthöhere Tabellenstufe berücksichtigt – das verbindliche Angebot kann nach Prüfung günstiger ausfallen.
Der für die endgültige Honorierung maßgebliche Wert ist fachlich nicht automatisch mit einer unverbindlichen Kaufpreis- oder Marktwertschätzung des Kunden identisch. Die Angabe im Rechner – „Voraussichtlicher Immobilienwert“ – dient ausschließlich der vorläufigen Honorarkalkulation. Die endgültige Zuordnung erfolgt nach Prüfung der Bewertungsaufgabe und des voraussichtlichen, marktangepassten Verfahrenswerts.
Der hervorgehobene Preis ist der Bruttopreis einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Nettopreise werden ergänzend und optisch untergeordnet ausgewiesen. Für Immobilienwerte über 25.000.000 € ist eine individuelle Honorarkalkulation erforderlich.
Wann gilt der Kapazitätsvorteil?
Während der Aktion wird bei geeigneten Standardobjekten ein Nachlass von 15 % ausschließlich auf das BVS-Basishonorar gewährt. Der Kapazitätsvorteil betrifft ausschließlich das Basishonorar. Besondere Rechte, zusätzliche Stichtage, fehlende Unterlagen, außergewöhnlicher Bearbeitungsaufwand sowie externe Kosten sind nicht rabattiert und werden vor Auftragserteilung transparent ausgewiesen.
Der Kapazitätsvorteil kann insbesondere bei einfachen Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und unbebauten Wohnbaugrundstücken berücksichtigt werden, wenn der voraussichtliche Immobilienwert höchstens 1.000.000 € beträgt, nur ein gewöhnlicher aktueller Bewertungsstichtag vorliegt und keine besonderen Rechte, Belastungen oder Besonderheiten hinzukommen. Die endgültige Teilnahmeberechtigung wird vor Auftragserteilung geprüft.
Kapazitätsangebot bei Auftragserteilung bis zum 30. September 2026 – vorbehaltlich verfügbarer Bearbeitungskapazitäten.
Welche Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen?
Zusätzlicher Aufwand kann den Endpreis erhöhen und ist nicht Bestandteil des reduzierten Basishonorars. Dazu gehören insbesondere:
- besondere Rechte und Belastungen (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Wegerechte, Baulasten)
- Denkmalschutz
- mehrere Bewertungs- oder Qualitätsstichtage
- rückwirkende Bewertungen
- besondere oder mehrere bauliche Anlagen
- umfangreiche Nebengebäude
- zusätzliche Flächenberechnungen oder Aufmaße
- fehlende Unterlagen und deren Beschaffung
- besondere Rechercheleistungen
- Eil- und Prioritätsaufträge
- Reisekosten und Fahrtzeiten
- externe Gebühren und Auslagen
- sonstiger nachträglich festgestellter Mehraufwand
Warum ein verbindliches Angebot erst nach Prüfung möglich ist
Der Kostenrechner liefert eine unverbindliche Vorabkalkulation. Ein verbindlicher Festpreis kann erst nach Prüfung der Objektangaben, des Bewertungsanlasses, der vorhandenen Unterlagen und des konkreten Leistungsumfangs angeboten werden. Erst dann lässt sich der tatsächliche Aufwand seriös beurteilen.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein transparentes und verbindliches Festpreisangebot – vor Auftragserteilung und ohne versteckte Pauschalen. Der Rechner erzeugt keinen rechtsverbindlichen Auftrag.
Häufige Fragen zu den Gutachterkosten
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?→
Das Honorar hängt insbesondere vom voraussichtlichen Immobilienwert, der Objektart, dem Bewertungsanlass und dem erforderlichen Bearbeitungsumfang ab. Mit dem Kostenrechner erhalten Sie eine unverbindliche Vorabkalkulation. Vor Auftragserteilung wird der konkrete Leistungsumfang geprüft und ein verbindliches Angebot erstellt.
Ist die BVS-Honorarrichtlinie verbindlich?→
Nein. Die BVS-Honorarrichtlinie ist eine unverbindliche Empfehlung zur Honorargestaltung bei Immobilienbewertungen. Die Sachverständigenkanzlei Affelski verwendet sie als nachvollziehbare Orientierung für die Kalkulation des Basishonorars.
Worauf wird der Kapazitätsvorteil gewährt?→
Der Kapazitätsvorteil von 15 % wird bei teilnahmeberechtigten Standardobjekten ausschließlich auf das Basishonorar angewendet. Besondere Bewertungsleistungen, zusätzliche Stichtage, Rechte, Belastungen, Auslagen und sonstiger Mehraufwand sind davon nicht umfasst.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?→
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Vorabkalkulation. Ein verbindlicher Festpreis kann erst nach Prüfung der Objektangaben, des Bewertungsanlasses, der vorhandenen Unterlagen und des konkreten Leistungsumfangs angeboten werden.
Welche Angaben können den Preis erhöhen?→
Zusätzlicher Aufwand kann unter anderem durch mehrere Bewertungsstichtage, rückwirkende Bewertungen, Nießbrauch, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, Denkmalschutz, fehlende Unterlagen, Flächenberechnungen, mehrere Gebäude oder besondere Objektarten entstehen.
Sind Umsatzsteuer und Nebenkosten bereits enthalten?→
Der im Ergebnis hervorgehobene Betrag wird einschließlich 19 % Umsatzsteuer dargestellt. Externe Gebühren, Unterlagenbeschaffung, Fahrtkosten und besondere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen wird.
Für welche Objekte gilt das Aktionshonorar?→
Das Aktionshonorar kann insbesondere bei einfachen Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und unbebauten Wohnbaugrundstücken berücksichtigt werden. Die endgültige Teilnahmeberechtigung wird vor Auftragserteilung geprüft.
Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?→
Für eine standardmäßig gelagerte Eigentumswohnung beträgt der Aktions-Festpreis 1.290 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser beträgt er 1.490 Euro inklusive Umsatzsteuer. Zweifamilienhäuser werden bei gewöhnlichem Prüfungsumfang für 1.690 Euro inklusive Umsatzsteuer bearbeitet. Mehrfamilienhäuser und komplexe Objekte werden individuell kalkuliert.
Ist die Vorprüfung wirklich kostenfrei?→
Ja. Vor einer Beauftragung wird anhand der übermittelten Eckdaten und Unterlagen geprüft, ob ein fachlich plausibler Ansatz für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer erkennbar ist. Die Vorprüfung ersetzt noch keine Objektbesichtigung und keine vollständige sachverständige Untersuchung.
Wird das Gutachten vom Finanzamt garantiert anerkannt?→
Eine Anerkennung kann nicht garantiert werden. Das Gutachten wird als sachverständiger Nachweis nach dem aktuellen Rechtsstand erstellt. Die abschließende steuerliche Würdigung obliegt dem zuständigen Finanzamt. Bei einfachen fachlichen Rückfragen zum Gutachten steht die Sachverständigenkanzlei für Erläuterungen zur Verfügung.
Wie wird die tatsächliche Restnutzungsdauer ermittelt?→
Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird objektbezogen hergeleitet. Berücksichtigt werden insbesondere Gebäudesubstanz, technischer Verschleiß, Modernisierungen, Umbauten, Baumängel, Bauschäden, wirtschaftliche Entwertung und gegebenenfalls rechtliche Nutzungsbeschränkungen. Eine allein aus dem Baujahr abgeleitete Restnutzungsdauer genügt nicht.
Ist eine Objektbesichtigung erforderlich?→
Die persönliche Besichtigung ist Bestandteil des angebotenen Gutachtens. Nur dadurch können der tatsächliche Gebäudezustand, wesentliche Modernisierungen, Abnutzungen und erkennbare Schäden nachvollziehbar gewürdigt werden.
Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten häufig nicht sinnvoll?→
Bei neueren, umfassend modernisierten oder technisch sehr gut erhaltenen Gebäuden kann eine gegenüber der typisierten Nutzungsdauer deutlich kürzere tatsächliche Nutzungsdauer häufig nicht belastbar begründet werden. Dies ist jedoch immer anhand des konkreten Objekts zu prüfen.
Ist die steuerliche Beratung im Preis enthalten?→
Nein. Die Sachverständigenkanzlei ermittelt und begründet die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes. Die steuerliche Umsetzung, die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage und die Berücksichtigung in der Steuererklärung sind mit einem Steuerberater abzustimmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?→
Hilfreich sind insbesondere Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundrisse, Baubeschreibung, Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen, Fotos, Energieausweis und gegebenenfalls bisherige Schreiben des Finanzamts. Fehlende Unterlagen können im Rahmen der Vorprüfung besprochen werden.
Reicht das Baujahr zur Bestimmung der Restnutzungsdauer aus?→
Nein. Das Baujahr ist lediglich ein Ausgangsdatum. Entscheidend ist, wie lange das konkrete Gebäude unter Berücksichtigung seines Zustands, seiner Ausstattung, seiner Modernisierungshistorie und seiner wirtschaftlichen Nutzbarkeit voraussichtlich noch zweckentsprechend genutzt werden kann.
Was geschieht bei Rückfragen des Finanzamts?→
Eine einfache fachliche Erläuterung zum erstellten Gutachten ist im Standardleistungsumfang enthalten. Umfangreiche Stellungnahmen, Neubewertungen, Einspruchsverfahren oder rechtliche Vertretungen sind nicht Bestandteil des Festpreises und werden gegebenenfalls gesondert angeboten.
Kurzgutachten zur überschlägigen Ermittlung des Immobilienwerts
Das Kurzgutachten – auch qualifizierte Marktwerteinschätzung genannt – richtet sich an Eigentümer, Kaufinteressenten und private Auftraggeber, die eine sachverständige und nachvollziehbare Werteinschätzung benötigen, ohne den vollständigen Umfang eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB zu beauftragen. Die Bearbeitung erfolgt persönlich durch Torben Affelski, nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierter Sachverständiger, mit persönlicher Objektbesichtigung und regionaler Marktkenntnis.
Pauschalpreis Kurzgutachten: 749 € inklusive 19 % Umsatzsteuer
Nettobetrag: 629,41 € · Umsatzsteuer: 119,59 € · Gesamtpreis brutto: 749,00 €
Der Pauschalpreis gilt für geeignete Standardobjekte mit gewöhnlichem Bewertungsumfang und ausreichend vorhandenen Objektunterlagen.
Leistungsumfang im Pauschalpreis
- Prüfung der grundlegenden Objektangaben vor Auftragserteilung
- Abstimmung des Bewertungsanlasses
- Sichtung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen
- Einen gewöhnlichen Ortstermin und eine persönliche Außen- und Innenbesichtigung
- Aufnahme der wesentlichen Objektmerkmale
- Berücksichtigung von Lage, Grundstücksmerkmalen, Gebäudeart, Baujahr, Größe, Ausstattung, Modernisierungszustand, Instandhaltungsbedarf, energetischem Zustand und marktüblichen Vergleichs- bzw. Bewertungsdaten
- Überschlägige sachverständige Wertermittlung mit geeigneter Bewertungsmethodik
- Plausibilisierung des Ergebnisses
- Kompakte schriftliche Dokumentation als PDF
- Darstellung eines nachvollziehbaren Wertansatzes oder einer marktgerechten Wertspanne
- Kurze persönliche Erläuterung des Ergebnisses
- Digitale Übersendung des Kurzgutachtens
Was kostet ein Kurzgutachten für eine Immobilie?
Ein Kurzgutachten für ein geeignetes Standardobjekt kostet bei der Sachverständigenkanzlei Torben Affelski pauschal 749 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Der Preis umfasst die persönliche Objektbesichtigung, die Erfassung der wesentlichen Objektmerkmale, eine sachverständige Werteinschätzung und eine kompakte schriftliche Dokumentation als PDF.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, mehreren Gebäuden, besonderen Rechten und Belastungen oder förmlichen Bewertungsanlässen ist eine individuelle Prüfung erforderlich.
Welches Gutachten benötigen Sie?
Bei Unsicherheit prüfen wir kostenfrei, welche Gutachtenart für Ihren Bewertungsanlass fachlich geeignet ist.
Kurzgutachten
749 € inklusive Umsatzsteuer
- kompakte sachverständige Werteinschätzung
- geeignet zur privaten Orientierung
- persönliche Objektbesichtigung
- schriftliche Kurzdokumentation
- reduzierter Erläuterungs- und Dokumentationsumfang
Verkehrswertgutachten
individuelle Honorarkalkulation
- vollständige nachvollziehbare Wertermittlung
- ausführliche Objekt- und Marktdokumentation
- Herleitung nach den anerkannten Verfahren
- geeignet für anspruchsvolle oder förmliche Bewertungsanlässe
- individuelle Honorarkalkulation
Restnutzungsdauergutachten
gesonderte Preisstruktur
- Nachweis einer gegebenenfalls kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
- steuerlicher Bewertungsanlass
- objektbezogene Untersuchung des Gebäudezustands
- gesonderte Preisstruktur
- keine Steuerberatung
Ein Kurzgutachten enthält eine kompakte und nachvollziehbare sachverständige Werteinschätzung. Es besitzt nicht den vollständigen Umfang und die umfassende Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Für gerichtliche Auseinandersetzungen, Erbauseinandersetzungen mit Konfliktpotenzial, Scheidungsverfahren, steuerliche Nachweise, Zwangsversteigerungen oder sonstige förmliche Nachweiszwecke kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Nicht im Pauschalpreis enthalten
Zusätzliche Leistungen – wie ein vollständiges Verkehrswertgutachten, gerichtsfeste Ausarbeitungen, steuerliche Nachweise, Restnutzungsdauergutachten, Beleihungswertermittlungen, mehrere Bewertungsstichtage, rückwirkende Bewertungen, komplexe Rechte und Belastungen, Denkmalschutzfälle, mehrere Gebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- oder Spezialimmobilien, vollständige Wohn- oder Nutzflächenberechnungen, Aufmaßleistungen, Beschaffung fehlender Unterlagen, vertiefte Bauschadensuntersuchungen, Bauteilöffnungen, Laboruntersuchungen, zusätzliche Ortstermine oder Papierausfertigungen – dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und auf Grundlage eines gesonderten Angebots berechnet werden.
Häufige Fragen zum Kurzgutachten
Was kostet ein Kurzgutachten?⌄
Das Kurzgutachten kostet für ein geeignetes Standardobjekt pauschal 749 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Vor der Beauftragung wird kostenfrei geprüft, ob die Objektart und der Bewertungsanlass die Voraussetzungen des Pauschalangebots erfüllen.
Was ist im Pauschalpreis enthalten?⌄
Enthalten sind die Prüfung der grundlegenden Unterlagen, eine persönliche Objektbesichtigung, die Aufnahme der wesentlichen Objektmerkmale, eine sachverständige Wertermittlung, eine kompakte schriftliche Dokumentation als PDF und eine kurze Erläuterung des Ergebnisses.
Ist ein Kurzgutachten ein Verkehrswertgutachten?⌄
Nein. Ein Kurzgutachten stellt eine kompakte sachverständige Werteinschätzung dar. Es besitzt nicht den vollständigen Dokumentations- und Begründungsumfang eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB.
Für welche Zwecke eignet sich ein Kurzgutachten?⌄
Ein Kurzgutachten eignet sich insbesondere zur privaten Verkaufs- oder Kaufentscheidung, zur Vermögensübersicht und zur allgemeinen Orientierung. Für gerichtliche, steuerliche oder streitige Bewertungsanlässe kann ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Gilt der Preis auch für Mehrfamilienhäuser?⌄
Der Pauschalpreis gilt grundsätzlich für geeignete Standardobjekte. Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien und sonstige komplexe Objekte werden individuell kalkuliert.
Sachverständigenkanzlei Torben Affelski
Torben Affelski
Dürener Straße 373
50171 Kerpen
Personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024, Zertifizierungsstelle EuroZert.
Leistungsregion: Kerpen, Rhein-Erft-Kreis, Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf und Umgebung.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.
Susanne Huttanus
Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln
„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"
Original ansehenMario C
Google-Bewertung
„Ich habe durch die Sachverständigenkanzlei meine Immobilie bewerten lassen um diese marktgerecht zu verkaufen. Die Zusammenarbeit mit Torben Affelski und die professionell durchgeführte Bewertung und die Marktwertanalyse hat mich so überzeugt, dass ich Torben auch den Auftrag für den Verkauf der Immobilie übertragen habe. Er steht jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und er hat sich sehr gut und kompetent um unsere Anliegen und Fragen gekümmert."
Original ansehenAndreas K.
Kundenreferenz · Kerpen · Verkehrswertgutachten
„Herr Affelski hat für uns ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für unser Haus in Kerpen erstellt. Sehr kompetent, termingerecht und das Gutachten war beim Finanzamt problemlos anerkannt. Absolute Empfehlung!"
Überzeugt? Lassen Sie sich beraten.
Persönliches Erstgespräch und unverbindliches Angebot