Nutzen
Eine anerkannte kürzere Restnutzungsdauer erhöht den jährlichen AfA-Satz. Bei 25 Jahren statt 50 Jahren steigt die AfA von 2 % auf 4 %. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung ist individuell und mit dem Steuerberater abzustimmen.
Vertrauen
Persönliche Objektaufnahme
Vor-Ort-Besichtigung statt pauschaler Ferndiagnose.
Individueller Gebäudebezug
Bauzustand, Modernisierungen und Instandhaltungsrückstände werden sachverständig gewürdigt.
Nachvollziehbare Herleitung
Die Restnutzungsdauer wird für Dritte nachvollziehbar dokumentiert.
Direkter Ansprechpartner
Bearbeitung durch den verantwortlichen Sachverständigen persönlich.
Ablauf in vier Schritten
Anfrage
Sie senden uns die Eckdaten Ihres Objekts.
Erstgespräch
Wir klären Machbarkeit, Umfang und Honorar.
Objektaufnahme
Persönliche Besichtigung und Zustandsdokumentation.
Gutachten
Individuelle, nachvollziehbare Herleitung und Übergabe.
Geeignete Immobilienarten
Qualifikation
Torben Affelski ist personenzertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EuroZert). Das Gutachten wird persönlich und verantwortlich erstellt.
Kurzes FAQ
Kompakte Anfrage
Pflichtangaben: Name, E-Mail, Telefon, Standort, Immobilienart, Baujahr.
Zur ausführlichen Restnutzungsdauer-SeiteDas Gutachten ersetzt keine Steuerberatung. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine Anerkennung kann nicht vorab zugesichert werden.