Anerkanntes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Normkonforme Wertermittlung – von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt

In Kürze

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die gesetzlich definierte Standardform der Immobilienbewertung – methodisch sauber, nachvollziehbar und marktgerecht. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir Gutachten, die von Gerichten, Finanzämtern, Notaren und Banken als belastbare Entscheidungsgrundlage anerkannt werden.

Das erhalten Sie

Normkonforme Wertermittlung

Erstellung nach § 194 BauGB in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – der gesetzliche Standard für Verkehrswertgutachten.

Zertifizierter Sachverständiger

Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EuroZert) als objektiver Qualifikationsnachweis.

Drei Bewertungsverfahren

Vergleichswert‑, Ertragswert‑ und Sachwertverfahren – je nach Objektart und Marktumfeld wird das geeignete Verfahren gewählt.

Von Gerichten und Behörden anerkannt

Finanzämter, Nachlassgerichte und Familiengerichte akzeptieren Gutachten nach § 194 BauGB als belastbare Entscheidungsgrundlage.

Nachvollziehbare Dokumentation

Jeder Wertansatz wird methodisch hergeleitet, begründet und transparent dokumentiert.

Persönliche Objektbesichtigung

Kein Algorithmus – alle wertrelevanten Faktoren werden vor Ort durch den Sachverständigen erfasst.

Häufig gestellte Fragen

Was steht in § 194 BauGB?

§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.

Welche Verfahren kommen zur Anwendung?

Die ImmoWertV sieht drei Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren (geeignet bei guten Marktdaten, z. B. Eigentumswohnungen), das Ertragswertverfahren (für Renditeobjekte) und das Sachwertverfahren (für selbstgenutzte Einfamilienhäuser). Wir wählen das für Ihr Objekt geeignete Verfahren und begründen die Auswahl im Gutachten.

Ist ein Gutachten nach § 194 BauGB immer gleichwertig?

Nein. Die Qualität hängt von der Sorgfalt des Gutachters, der Aktualität der Marktdaten und der Plausibilität der Herleitung ab. Achten Sie auf die Qualifikation des Sachverständigen – die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren

Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

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C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

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