Verkehrswertgutachten · § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Persönliche Immobilienbewertung im Rhein-Erft-Kreis und in der Region Köln – nachvollziehbare Wertermittlung durch den personenzertifizierten Sachverständigen Torben Affelski (DIN EN ISO/IEC 17024).

Personenzertifiziert (DIN EN ISO/IEC 17024) Persönliche Besichtigung Rhein-Erft-Kreis & Köln

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie – also den Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielt werden könnte.

Der Begriff „Verkehrswert" ist rechtlich in § 194 BauGB definiert und wird dort synonym mit „Marktwert" verwendet. Berücksichtigt werden die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit, die Lage und die allgemeinen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse einzelner Beteiligter bleiben außer Betracht.

Eine bloße Marktpreiseinschätzung oder Maklerbewertung orientiert sich häufig an Angebotspreisen und dient der Verkaufsabwicklung. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ermittelt den Wert unabhängig und ergebnisoffen nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung – mit persönlicher Besichtigung, nachvollziehbarer Herleitung und dokumentierten Marktdaten.

Ein vollständiges Gutachten wird benötigt, wenn der Wert nicht nur überschlägig geschätzt, sondern objektbezogen, belastbar und vollständig dokumentiert werden soll – etwa bei steuerlichen, gerichtlichen oder streitigen Anlässen.

Typische Bewertungsanlässe

Für diese Anlässe wird die Verkehrswertgutachten-Leistung angeboten – dargestellt werden nur tatsächlich angebotene Leistungen.

Erbschaft & Schenkung

Nachweis des gemeinen Werts für die steuerliche Bewertung, ggf. nach § 198 BewG.

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Scheidung & Trennung

Neutrale Grundlage für Zugewinnausgleich, Übertragung oder Auszahlung.

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Gerichtliche Auseinandersetzung

Qualifizierter Parteivortrag und Grundlage für streitige Verfahren.

Finanzamt

Nachvollziehbare Wertermittlung für steuerliche Nachweiszwecke, soweit geeignet.

Niedrigerer gemeiner Wert

Verkauf

Plausibilitätsprüfung des Angebotspreises anhand von Zustand, Lage und Marktdaten.

Kauf

Prüfung, ob der Kaufpreis mit Zustand, Lage und regionalen Marktdaten vereinbar ist.

Zur Kaufbegleitung

Vermögensaufteilung

Sachverständiger Wertansatz bei Aufteilung zwischen mehreren Beteiligten.

Betriebsvermögen

Wertermittlung für bilanzielle und gesellschaftsrechtliche Zwecke.

Nießbrauch

Bewertung des Einflusses vorbehaltener oder bestellter Nießbrauchrechte.

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Wohnrecht

Berücksichtigung dauerhafter Wohnrechte und Nutzungsrechte im Verkehrswert.

Erbbaurecht

Wertermittlung unter Berücksichtigung von Erbbaurechtsverträgen und -zinsen.

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Zwangsversteigerung

Orientierungswert für das Verfahren und die Beteiligten.

Beleihungsfragen

Ergänzende Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute – nicht gleichzusetzen mit dem bankaufsichtlichen Beleihungswert.

Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung

Wertansatz bei Ausscheiden, Übernahme oder Auflösung von Gesellschaftsvermögen.

Abgrenzung zur Kurzbewertung

Eine Kurzbewertung kann für eine interne Kaufpreisorientierung ausreichen. Für steuerliche, gerichtliche oder streitige Zwecke ist regelmäßig ein vollständiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung – ohne die Kurzbewertung pauschal abzuwerten.

MerkmalVerkehrswertgutachtenKurzbewertung
UmfangVollständige, gerichtsfähige DokumentationKompakte Marktwertindikation
VerwendungszweckSteuer, Gericht, Streitigkeit, BeleihungInterne Orientierung, Kauf/Verkauf
DokumentationAusführlich mit Herleitung und QuellenZusammenfassend
PrüfungstiefeVollständige Wertermittlung inkl. VerfahrenswahlGeringer, orientierend
BesichtigungRegelmäßig persönlichJe nach Aufgabenstellung
BewertungsverfahrenNach ImmoWertV begründetÜberwiegend Vergleichswert
BelastbarkeitHoch, nachvollziehbarErste Orientierung
KostenHöher, abhängig vom AufwandGeringer

Bewertungsverfahren nach ImmoWertV

Die Verfahrenswahl richtet sich nach Objektart, Marktgepflogenheiten und Datenlage. Allein oder kombiniert angewendet, dienen die Verfahren der gegenseitigen Plausibilisierung. Die Auswahl wird im Gutachten begründet. Es werden keine fachlich unzutreffenden mathematischen Vereinfachungen verwendet.

Vergleichswertverfahren (§§ 24–26 ImmoWertV)

Der Wert wird aus geeigneten Vergleichspreisen oder Vergleichsfaktoren abgeleitet.

Typische Anwendungsfälle

Marktgängige Immobilien bei ausreichender Vergleichsdatenlage – Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke.

Vergleichspreise

Tatsächlich realisierte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien und Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses.

Anpassungen

Objektspezifische Zu- und Abschläge für Lage, Ausstattung, Zustand, Recht und sonstige Besonderheiten.

Grenzen

Angebotspreise sind keine Kaufpreise. Bei dünner Datenlage oder besonderen Objekten reicht das Verfahren allein oft nicht aus.

Ertragswertverfahren (§§ 27–34 ImmoWertV)

Der Wert orientiert sich an den marktüblich erzielbaren Erträgen der Immobilie.

Typische Anwendungsfälle

Immobilien, deren Preisbildung wesentlich durch die Ertragserwartung bestimmt wird – Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, viele Gewerbeimmobilien.

Mieten

Marktüblich erzielbare Mieten – nicht nur die vertragliche Ist-Miete; Mietbindungen und Leerstand werden berücksichtigt.

Bewirtschaftungskosten

Nach ImmoWertV abgeleitete Bewirtschaftungskosten und das Liegenschaftszinssatz.

Liegenschaftszinssatz

Marktabgeleiteter Zinssatz, der die Vom-investor geforderte Verzinsung des gebundenen Kapitals abbildet.

Restnutzungsdauer

Verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes, sachverständig abgeleitet.

Bodenwert

Separate Ermittlung des Bodenwerts; der Gebäudewert wird danach ermittelt und zum Gesamtwert zusammengeführt.

Sachwertverfahren (§§ 35–39 ImmoWertV)

Es werden der Bodenwert und der vorläufige Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen ermittelt.

Typische Anwendungsfälle

Häufig bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Immobilien, deren Wert nicht vorrangig durch Erträge bestimmt wird.

Herstellungskosten

Durchschnittliche Herstellungskosten nach Gebäudestandard und -größe als Ausgangspunkt.

Alterswertminderung

Abhängig von Gebäudealter, Restnutzungsdauer, Modernisierungszustand und Instandhaltung.

Marktanpassung

Der rechnerische Sachwert wird durch den Sachwertfaktor an die Marktgegebenheiten angepasst.

Grundstückswert

Bodenwert plus angepasster Gebäudesachwert unter Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale.

Persönliche Objektbesichtigung

Ein Verkehrswertgutachten kann nur so belastbar sein wie die zugrunde liegende Objektaufnahme. Torben Affelski führt die Besichtigung persönlich durch und erfasst die wesentlichen Feststellungen am Objekt selbst – zerstörungsfrei.

Dabei werden unter anderem geprüft:

Grundstück (Größe, Form, Lage, Erschließung)
Gebäude (Bauweise, Konstruktion, Baujahr)
Nutzung und tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten
Baulicher und energetischer Zustand
Durchgeführte Modernisierungen
Erkennbare Schäden und Mängel
Ausstattungsstandard
Außenanlagen und Nebengebäude
Rechtlich relevante Besonderheiten
Grundriss und funktionale Nutzbarkeit

Qualifizierte Hilfskräfte können vorbereitende Tätigkeiten übernehmen. Die wesentlichen Feststellungen, die fachliche Würdigung und die Verantwortung für das Gutachten verbleiben beim Sachverständigen.

Benötigte Unterlagen

Der Umfang richtet sich nach Objektart, Anlass und Aufgabenstellung. Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch benannt.

Pflichtunterlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Nachweis des Baujahrs / Baubeschreibung

Optionale Unterlagen

  • Energieausweis
  • Mietverträge und Mietertragsaufstellungen
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan (WEG)
  • Wirtschaftsplan und Eigentümerversammlungsprotokolle
  • Erbbaurechtsvertrag / Nießbrauchsvereinbarung
  • Baulasten- und Altlastenauskünfte
  • Modernisierungs- und Instandhaltungsnachweise
  • Genehmigungen, Bescheide, vorhandene Gutachten

Ablauf des Auftrags

01

Anfrage

Sie übermitteln Eckdaten, Anlass und vorgesehenen Verwendungszweck.

02

Auftragsklärung

Klärung von Wertfrage, Stichtag, Verwender und erforderlichem Gutachtenumfang.

03

Unterlagenprüfung

Prüfung vorhandener Unterlagen und Benennung noch fehlender Dokumente.

04

Besichtigung

Persönliche Objektbesichtigung durch Torben Affelski mit Fotodokumentation.

05

Marktdatenrecherche

Auswertung regionaler Kaufpreise, Bodenrichtwerte und Marktinformationen.

06

Auswahl der Verfahren

Begründete Wahl der nach ImmoWertV geeigneten Wertermittlungsverfahren.

07

Berechnung

Ermittlung der Verfahrenswerte nach den gewählten Methoden.

08

Plausibilisierung

Rechnerische, methodische und inhaltliche Plausibilitätsprüfung.

09

Gutachtenerstellung

Nachvollziehbare Dokumentation von Herleitung, Annahmen und Ergebnis.

10

Übergabe

Übergabe in der vereinbarten Form – digital und auf Wunsch zusätzlich gedruckt.

11

Erläuterung

Persönliche Erläuterung der wesentlichen Ergebnisse und Annahmen.

Kosten

Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, nicht nach dem Immobilienwert. Sie erhalten vor der Beauftragung ein schriftliches Festpreisangebot. Einflussfaktoren sind:

Objektart und Größe
Komplexität des Bewertungsanlasses
Unterlagenlage
Anzahl der Gebäude und Nutzungseinheiten
Rechte und Belastungen
Sonderbauteile und Gewerbeanteile
Anzahl der anzuwendenden Verfahren
Umfang der Dokumentation
Zusatzaufwand (z. B. Auskünfte)

Eine erste Orientierung bietet der Kostenrechner; verbindlich ist ausschließlich das individuelle Angebot. Ob die Gutachterkosten steuerlich absetzbar sind, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Bearbeitungszeit

Eine verbindliche pauschale Frist gibt es nicht. Die Bearbeitung beginnt, sobald der Auftrag erteilt ist, die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung durchgeführt wurde. Die Dauer hängt ab von:

Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen
Terminverfügbarkeit für die Besichtigung
Objektart und Komplexität
Marktdatenbeschaffung
Mögliche Rückfragen

Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird im Angebot festgehalten.

Fachliche Qualität

Nachvollziehbare Herleitung des Verkehrswerts
Verwendung dokumentierter regionaler Marktdaten
Offengelegte Annahmen und Quellen
Rechnerische und methodische Plausibilitätskontrolle
Klare Trennung von Tatsachen und Annahmen
Objektbezogene Bewertung statt pauschaler Quadratmeterpreise
Persönliche Verantwortung des erstellenden Sachverständigen

Regionale Kompetenz

Tatsächliche Einsatzgebiete sind der Rhein-Erft-Kreis und die Region Köln. Es werden keine fiktiven Standorte oder Büros dargestellt.

Weitere regelmäßig bediente Orte: Bergheim, Frechen, Hürth, Brühl, Pulheim, Erftstadt, Bedburg, Elsdorf, Wesseling und angrenzende Regionen.

Qualifikation

Torben Affelski besichtigt das Objekt persönlich, wertet die Befunde aus und erstellt das Gutachten eigenverantwortlich. Die Verantwortung für die wesentlichen Feststellungen verbleibt beim erstellenden Sachverständigen.

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EuroZert)
Seit 2015 in der Immobilienbewertung tätig
Persönliche Objektbesichtigung und eigenverantwortliche Gutachtenerstellung
Ein fester Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zur Übergabe

Personenzertifizierung

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EuroZert). Diese Norm betrifft die Personenzertifizierung des Sachverständigen und ist keine Zertifizierung des einzelnen Gutachtens.

Über Torben Affelski (Autorenseite)

Es werden ausschließlich belegbare Qualifikationsbezeichnungen verwendet. Bezeichnungen wie „öffentlich bestellt", „vereidigt" oder „gerichtlich zugelassen" werden nur verwendet, sofern sie nachweisbar vorliegen.

Beispielhafte Praxis-Konstellationen

Die folgenden Szenarien beschreiben allgemeine, anonymisierte Fallkonstellationen – ohne konkrete Mandanten, ohne erfundene Ergebnisse und ohne Aussage über den Ausgang eines konkreten Auftrags.

Erbschaft

Einfamilienhaus mit Instandhaltungsstau

Herausforderung
Steuerlicher Grundbesitzwert deutlich über dem empfundenen Marktwert; erheblicher Sanierungsbedarf.
Verfahren
Sachwertverfahren mit Marktanpassung
Fachliche Besonderheit
Objektspezifische Zu-/Abschläge für Instandhaltungsstau und eingeschränkte Nutzbarkeit.

Scheidung

Gemeinsam gehaltene Eigentumswohnung

Herausforderung
Unterschiedliche Wertvorstellungen der Beteiligten; teils modernisiertes Gemeinschaftseigentum.
Verfahren
Vergleichswertverfahren
Fachliche Besonderheit
Einordnung von Sondereigentum und anteiligem Gemeinschaftseigentum.

Kauf

Mehrfamilienhaus mit Gewerbeanteil

Herausforderung
Gemischte Nutzung, ungewöhnliche Mietverhältnisse, fraglicher Kaufpreis.
Verfahren
Ertragswertverfahren
Fachliche Besonderheit
Marktübliche Mieten statt bloßer Vertragsmieten; Berücksichtigung von Leerstand und Bewirtschaftungskosten.

Betriebsvermögen

Wohn- und Geschäftshaus

Herausforderung
Wertermittlung für gesellschaftsrechtliche Zwecke mit Mischnutzung.
Verfahren
Ertragswert- und Vergleichswertverfahren zur Plausibilisierung
Fachliche Besonderheit
Getrennte Würdigung von Wohn- und Gewerbeteilen.

Anonymisierte, veranschaulichende Szenarien – keine konkreten Mandanten oder Ergebnisse.

Häufige Fragen

Praxisnahe Antworten zu Kosten, Dauer, Besichtigung, Verfahren und steuerlicher Verwendung.

Verkehrswertgutachten persönlich anfragen

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Anlass, erforderlichen Gutachtenumfang, benötigte Unterlagen, Bearbeitungszeitraum und Honorar. Persönliche Besichtigung, eigenverantwortliche Erstellung und ein fester Ansprechpartner während des gesamten Auftrags.

Sachverständigenkanzlei Torben Affelski · Immobilienbewertung im Rhein-Erft-Kreis und in der Region Köln.

Rechts- und Förderstand: 21. Juli 2026 (Status: geltendes Recht)

Letzte fachliche Prüfung: 21. Juli 2026

Verwendete amtliche Quellen: § 194 BauGB (Baugesetzbuch), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – §§ 24–26, 27–34, 35–39, § 198 Bewertungsgesetz (BewG) – Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, DIN EN ISO/IEC 17024 (Personenzertifizierung).

Die gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden amtlichen Regelungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

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C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

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