Bewertung von Erbbaurechten

Spezialisierte Wertermittlung für Erbbauberechtigte und Grundstückseigentümer

In Kürze

Erbbaurechte sind komplexe Bewertungsobjekte, die eine spezielle Methodik erfordern. Die getrennte Betrachtung von Grundstückswert und Gebäudewert mit der zeitlichen Komponente der Restlaufzeit macht eine finanzmathematische Wertermittlung erforderlich. Als zertifizierter Sachverständiger bewerten wir Erbbaurechte aus Perspektive des Berechtigten wie des Grundstückseigentümers – methodisch sauber und nachvollziehbar.

Das erhalten Sie

Spezialisierte Bewertungskompetenz

Erbbaurechte erfordern besondere Bewertungsmethodik – getrennte Betrachtung von Grundstücks- und Gebäudewert mit Zeitkomponente.

Bewertung für Erbbauberechtigte und -geber

Beide Perspektiven: Wie viel ist das Recht wert, das Grundstück zu nutzen? Und wie viel ist das belastete Grundstück wert?

Finanzmathematische Methodik

Barwertberechnung des Erbbauzinses, Restlaufzeitbewertung und Heimfallentschädigung – methodisch sauber und nachvollziehbar.

Unterstützung bei Vertragsverhandlungen

Ob Erbbaurechtsverlängerung, Anpassung des Erbbauzinses oder Ankauf des Grundstücks – wir liefern die belastbare Wertermittlung.

Steuerliche Bewertung

Erbbaurechte werden steuerlich anders behandelt als Volleigentum. Wir liefern die Grundlage für Ihre Steuerplanung.

Gerichtsverwertbare Gutachten

Bei Streitigkeiten über Erbbauzinsanpassungen oder Heimfallentschädigungen erstellen wir gerichtsverwertbare Gutachten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das vererbliche und veräußerliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird für einen bestimmten Zeitraum (typischerweise 99 Jahre) bestellt. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen Erbbauzins.

Wie wird der Wert eines Erbbaurechts ermittelt?

Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird der Gebäudewert ermittelt. Anschließend wird der Wert des Erbbaurechts unter Berücksichtigung der Restlaufzeit, des Erbbauzinses und der Heimfallentschädigung berechnet. Die finanzmathematische Methode ist hierbei das geeignete Verfahren.

Wann wird ein Erbbaurechtsgutachten benötigt?

Bei Verkauf oder Kauf eines Erbbaurechts, bei Anpassung des Erbbauzinses, bei Verlängerung des Erbbaurechts, im Erbfall, bei der Scheidung sowie bei steuerlichen Bewertungen. Auch Banken verlangen bei der Beleihung von Erbbaurechten eine spezielle Wertermittlung.

Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren

Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

Original ansehen
M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

Original ansehen
C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

Überzeugt? Lassen Sie sich beraten.

Persönliches Erstgespräch und unverbindliches Angebot

WhatsApp-Beratung

Datenschutz & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Website technisch bereitzustellen und – sofern Sie zustimmen – die Nutzung zu analysieren. Nicht notwendige Dienste werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über „Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile widerrufen oder anpassen. Datenschutzerklärung · Impressum