Immobiliengutachter Bonn · Rhein-Sieg-Kreis

Immobiliengutachter Bonn – Verkehrswertgutachten & Immobilienbewertung

Verkehrswertgutachten, Restnutzungsdauergutachten und Sachverständigenleistungen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis – Torben Affelski, personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

In Kürze

Bonn vereint Bundes- und UN-Stadt, Rheinlage und Villenquartiere. Torben Affelski erstellt darin Verkehrswertgutachten und weitere Sachverständigenleistungen – persönlich und nachvollziehbar.

Es gibt keine örtliche Niederlassung der Kanzlei in Bonn. Persönliche Objektbesichtigungen erfolgen im Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis; der Kanzleisitz liegt in Kerpen.

Angebotene Gutachten und Leistungen

Verkehrswertgutachten

Nach § 194 BauGB für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis.

Zur Leistungsseite

Restnutzungsdauergutachten

Für vermietete Immobilien nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

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Erbschaftsbewertung

Steuerliche Nachweiszwecke, ggf. § 198 BewG.

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Scheidungsbewertung

Neutrale Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung.

Zur Leistungsseite

Kaufbegleitung

Unabhängige Prüfung von Wert und Substanz vor dem Kauf.

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Gewerbeimmobilienbewertung

Büro und Dienstleistung, auch im Behördenumfeld.

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Typische Immobilien und Bewertungsanlässe

Erbschaft & Schenkung

Wertermittlung für die steuerliche Bewertung in Bonn.

Scheidung & Trennung

Neutrale Grundlage für Zugewinn und Auseinandersetzung.

Kaufbegleitung

Unabhängige Prüfung von Wert und Substanz vor dem Kauf.

Gewerbeimmobilien

Büro- und Dienstleistungsimmobilien im Behördenumfeld.

Restnutzungsdauer

Für vermietete Mehrfamilienhäuser.

Niedriger gemeiner Wert

Nachweis nach § 198 BewG im Einzelfall.

Regionale Besonderheiten

Bundes- & UN-Stadt

Bundesbehörden und UN-Einrichtungen prägen Büro- und Dienstleistungsimmobilien – relevant für Gewerbe- und Beleihungsbewertung.

Villenquartiere

Bad Godesberg mit hochwertigen Wohnlagen und entsprechender Wertermittlung.

Rhein-Hochwasser

Ufernahe Lagen können hochwasserbedingt eingeschränkt sein.

Bestand

Altbauwohnungen (Weststadt) und Wohnsiedlungen (Tannenbusch, Brüser Berg) mit unterschiedlichen Bauteilzuständen.

Aktuelle Marktdaten und Bodenrichtwerte werden vor Veröffentlichung geprüft. Es werden keine erfundenen Marktpreise oder Bodenrichtwerte genannt.

Persönliche Vor-Ort-Bearbeitung

Wer kommt: Torben Affelski persönlich – kein Callcenter, kein wechselnder Besichtigungsdienst.
Besichtigung: zerstörungsfrei mit Fotodokumentation; Zustand, Ausstattung, Nutzung und Besonderheiten werden erfasst.
Unterlagen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und Baujahr (zwingend); Energieausweis, Mietverträge, Modernisierungsnachweise (hilfreich).
Immobilien: Wohnimmobilien, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbe- und Sonderimmobilien.
Bearbeitung: eigenverantwortliche Gutachtenerstellung, ein fester Ansprechpartner vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
Kommunikation: persönlich, telefonisch oder per E-Mail – diskret und nachvollziehbar.

Keine örtliche Niederlassung in Bonn. Persönliche Vor-Ort-Termine im Stadtgebiet und im Rhein-Sieg-Kreis; Kanzleisitz in Kerpen (Dürener Straße 373, 50171).

Ablauf des Auftrags

01

Anfrage

Eckdaten, Anlass und Verwender geklärt.

02

Auftragsklärung

Wertfrage, Stichtag, Umfang und Honorar festgelegt.

03

Unterlagen

Vorhandene Unterlagen geprüft, fehlende benannt.

04

Besichtigung

Persönliche, zerstörungsfreie Objektaufnahme mit Fotodokumentation.

05

Marktdaten

Auswertung regionaler Kaufpreise, Bodenrichtwerte und Marktinformationen.

06

Verfahren & Berechnung

Begründete Verfahrenswahl und Wertermittlung nach ImmoWertV.

07

Gutachten

Nachvollziehbare Dokumentation und Plausibilisierung.

08

Übergabe & Erläuterung

Übergabe und persönliche Erläuterung der Ergebnisse.

Qualifikation

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (EuroZert)
Seit 2015 in der Immobilienbewertung tätig
Persönliche Besichtigung und eigenverantwortliche Gutachtenerstellung
Ein fester Ansprechpartner während des gesamten Auftrags

Es werden ausschließlich belegbare Qualifikationsbezeichnungen verwendet. Eine Anerkennung durch Behörden oder Gerichte kann im Einzelfall nicht garantiert werden.

Beispielhafte Praxis-Konstellationen

Anonymisierte, veranschaulichende Szenarien aus Bonn & Rhein-Sieg-Kreis – ohne konkrete Mandanten oder erfundene Ergebnisse.

Erbschaft

Villa in Bad Godesberg

Herausforderung
Hochwertige Lage, abweichender Instandhaltungszustand.
Verfahren
Sachwert- und Vergleichswertverfahren
Fachliche Besonderheit
Objektspezifische Würdigung von Lage, Ausstattung und Zustand.

Gewerbeimmobilie

Büroobjekt im Behördenumfeld

Herausforderung
Mietverhältnis und Restnutzungsdauer.
Verfahren
Ertragswertverfahren
Fachliche Besonderheit
Marktübliche Mieten und bauteilbezogene Restnutzungsdauer.

Scheidung

Eigentumswohnung in der Weststadt

Herausforderung
Altbauzustand, teilmodernisiert.
Verfahren
Vergleichswertverfahren
Fachliche Besonderheit
Einordnung von Altbau, Modernisierungsgrad und Lage.

Restnutzungsdauer

Mehrfamilienhaus

Herausforderung
Gemischter Bauteilzustand.
Verfahren
Ertragswert- und Restnutzungsdauer-Untersuchung
Fachliche Besonderheit
Bauteilbezogene Würdigung der Modernisierung.

Bediente Stadtteile und Orte

Bonn-Zentrum Bad Godesberg Beuel Hardtberg Poppelsdorf Tannenbusch Duisdorf Brüser Berg

Nur Gebiete, in denen Leistungen tatsächlich angeboten werden. Die tatsächliche Abdeckung wird vor Veröffentlichung geprüft.

Häufige Fragen zu Bonn

Gibt es ein Büro der Kanzlei in Bonn?

Nein. Der Kanzleisitz befindet sich in Kerpen. Persönliche Objektbesichtigungen erfolgen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis nach Vereinbarung – es wird keine örtliche Niederlassung in Bonn dargestellt.

Werden Büro- und Behördenimmobilien bewertet?

Ja, soweit die Aufgabenstellung innerhalb der fachlichen Tätigkeitsbereiche liegt – etwa Büro- und Dienstleistungsimmobilien im Behördenumfeld.

Spielt das Rhein-Hochwasser eine Rolle?

In ufernahen Lagen kann es hochwasserbedingt wertrelevant sein. Diese Lagen werden objektbezogen geprüft.

Wird die Restnutzungsdauer in Bonn ermittelt?

Ja. Für vermietete Mehrfamilienhäuser kann ein Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erstellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zwingend: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Baujahrnachweis. Hilfreich: Energieausweis, Mietverträge, Modernisierungsnachweise.

Wie wird das Honorar berechnet?

Nach Aufwand (Objektart, Größe, Komplexität, Unterlagenlage), nicht nach dem Immobilienwert. Sie erhalten vorab ein schriftliches Festpreisangebot.

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Persönliche Besichtigung, nachvollziehbare Wertermittlung und ein fester Ansprechpartner – Torben Affelski, personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024.

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