Individueller Sanierungsfahrplan · Kerpen · Köln · Rhein-Erft-Kreis
Energetische Sanierungsplanung für Wohngebäude
Den energetischen Zustand strukturiert erfassen, Maßnahmen priorisieren und Fördermöglichkeiten sachlich einordnen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) dokumentiert den energetischen Ist-Zustand eines Wohngebäudes und stellt priorisierte Sanierungsmaßnahmen dar. Er ist eine Entscheidungsgrundlage – kein Automatismus und keine Garantie. Wir ordnen die Maßnahmen wirtschaftlich ein und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Rechts- und Förderstand: 12. Oktober 2026 (Status: geltendes Recht)
Letzte fachliche Prüfung: 12. Oktober 2026 · Nächster Prüftermin: 01.11.2026
Verwendete amtliche Quellen: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), KfW, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden amtlichen Regelungen.
1. Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der iSFP ist ein Beratungsergebnis, das den energetischen Zustand eines Wohngebäudes erfasst und einen priorisierten Sanierungspfad aufzeigt. Er wird auf Basis einer Vor-Ort-Bestandsaufnahme erstellt. Gefördert wird er über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude.
2. iSFP, Energieausweis oder allgemeine Modernisierungsberatung?
- Energieausweis: dokumentiert den energetischen Ist-Zustand (Kennwerte), ohne Sanierungspfad.
- iSFP: geht weiter und stellt priorisierte Maßnahmen und einen Umsetzungspfad dar.
- Allgemeine Modernisierungsberatung: unverbindliche Einordnung ohne standardisiertes Förderprodukt.
3. Welche Gebäude können beraten werden?
Der iSFP richtet sich an Wohngebäude, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser. Ob Ihr Gebäude förderfähig beraten werden kann, hängt von den jeweils geltenden Fördervoraussetzungen ab.
4. Welche Maßnahmen werden untersucht?
- Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke),
- Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung),
- Erneuerbare Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe),
- Priorisierung nach technischer Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit.
5. Schrittweise Sanierung und Gesamtsanierung
Ein iSFP kann schrittweise umgesetzt werden – Maßnahme für Maßnahme – oder als Gesamtsanierung. Die Schrittfolge wird so geplant, dass spätere Maßnahmen nicht behindert werden. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
6. Fördermöglichkeiten der Energieberatung
Die Energieberatung für Wohngebäude wird derzeit mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst. Der Zuschuss ist auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten begrenzt. Wohnungseigentümergemeinschaften können für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung zusätzlich einmalig 250 € erhalten. Maßgeblich bleiben die BAFA-Förderbedingungen im Zeitpunkt der Antragstellung.
7. iSFP-Bonus bei späteren Einzelmaßnahmen
Ein förderfähiger iSFP kann bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen, insbesondere bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und bestimmten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Ob der Bonus greift und welche Kostenobergrenzen gelten, ist für die konkrete Maßnahme nach der zum Antragszeitpunkt geltenden BEG-Regelung zu prüfen.
8. Förderfähige Ausgaben und Fördergrenzen
Für die BAFA-Energieberatung gelten die oben genannten Höchstzuschüsse. Bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen können sich durch einen förderfähigen iSFP zusätzliche Fördervorteile und höhere förderfähige Ausgaben ergeben. Diese Regeln sind von der eigentlichen Förderung der Energieberatung zu trennen und müssen jeweils vor Antragstellung aktuell geprüft werden.
9. Rolle eines Energieeffizienz-Experten
Ein geförderter iSFP muss von einer eingetragenen Energieeffizienz-Expertin bzw. einem eingetragenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden. Die SVK Affelski ist in der wirtschaftlichen Einordnung, Strukturierung und Koordination tätig; die geförderte iSFP-Erstellung erfolgt über einen entsprechend qualifizierten Kooperationspartner. Diese Aufgabenteilung stellen wir transparent dar.
10. Ablauf der Bestandsaufnahme
- Erstgespräch und Klärung der Fragestellung,
- Sichtung vorhandener Unterlagen,
- Vor-Ort-Begehung durch den Energieeffizienz-Experten,
- Auswertung und Aufbereitung der Maßnahmenempfehlungen.
11. Erforderliche Gebäudeunterlagen
- Baupläne und Grundrisse,
- Angaben zu Baujahr und durchgeführten Modernisierungen,
- Heizungs- und Anlagendokumentation,
- Energieverbrauchsnachweise der vergangenen Jahre.
12. Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
Die Umsetzung erfolgt durch Fachunternehmen. Auf Wunsch koordinieren wir die Auswahl geeigneter Betriebe aus unserem Netzwerk und begleiten die Umsetzung qualitätssichernd. Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, entscheiden Sie.
13. Freiwilligkeit der Umsetzung
Ein iSFP ist eine Planungshilfe. Niemand wird zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verpflichtet. Die Entscheidung über Art, Umfang und Zeitpunkt liegt beim Eigentümer.
14. Einbindung von Fachplanern und Fachunternehmen
Je nach Maßnahme sind Architekten, Fachplaner, Energieberater und Fachhandwerker eingebunden. Die SVK Affelski koordiniert die Schnittstellen, übernimmt aber keine technische Fachplanung oder Installation. Diese Leistungen erbringen qualifizierte Partner.
Ein Sanierungsfahrplan ist keine Garantie für bestimmte Energieeinsparungen, eine bestimmte Förderhöhe, die Bewilligung eines Förderantrags, die Wirtschaftlichkeit jeder vorgeschlagenen Maßnahme oder eine bestimmte Wertsteigerung der Immobilie. Angaben zu Förderhöhen und Voraussetzungen sind unverbindlich und im Einzelfall zu prüfen.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
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Susanne Huttanus
Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln
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