Gebäudemodernisierungsgesetz · Stand 12.10.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich für Immobilien ändert

Gesetzgebungsstatus, Technologieoffenheit und Bedeutung für Eigentümer, Vermieter und Käufer – sachlich und rechtlich vorsichtig dargestellt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz regelt künftig Anforderungen an die Beheizung von Gebäuden. Diese Seite beschreibt den Gesetzgebungsstand und die wesentlichen Inhalte. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Rechts- und Förderstand: 12. Oktober 2026 (Status: geltendes Recht)

Letzte fachliche Prüfung: 12. Oktober 2026 · Nächster Prüftermin: 01.11.2026

Verwendete amtliche Quellen: Bundesgesetzblatt, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Gesetze im Internet.

Die gesetzlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden amtlichen Regelungen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Aktueller Gesetzgebungsstatus

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Website behandelt die heute geltende Fassung und kennzeichnet spätere oder noch offene Detailregelungen ausdrücklich als solche.

Bisherige 65-Prozent-Regel und künftige Technologieoffenheit

Die bisherige einheitliche Vorgabe, bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, ist mit den wesentlichen Neuregelungen entfallen. Eigentümer können die Heiztechnik wieder technologieoffener wählen. Maßgeblich bleiben die weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die langfristigen Vorgaben für klimaneutrale Brennstoffe.

Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen und Biomasse

  • Wärmepumpen: bleiben ein zentraler Baustein.
  • Fernwärme: kann anstelle einer dezentralen Heizung genutzt werden, wo verfügbar.
  • Hybridheizungen: können unter bestimmten Voraussetzungen infrage kommen.
  • Biomasse: kann nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vorgesehen sein.

Die genauen Voraussetzungen sind der verkündeten Fassung zu entnehmen.

Öl- und Gasheizungen, Bioanteile und Anforderungen ab 2045

Auch Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz einen schrittweisen Übergang zu klimaneutralen Brennstoffen vor; ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Für einzelne Quoten und Detailvorgaben sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen maßgeblich.

Noch ausstehende Detailregelungen

Das Gesetz ist in Kraft, einzelne flankierende Detailregelungen und Förderbedingungen können jedoch weiterhin angepasst werden. Besonders bei Förderhöhen, technischen Mindestanforderungen und künftig vorgesehenen Brennstoffquoten ist deshalb immer der aktuelle amtliche Stand zu prüfen.

Bedeutung für Eigentümer, Vermieter und Mieter

Für Eigentümer bedeutet das Gesetz mittel- bis langfristig Planungssicherheit und Planungsbedarf. Für Vermieter können sich Modernisierungspflichten ergeben; die Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach den mietrechtlichen Vorschriften. Eine pauschale Aussage zu Mieterhöhungen ist nicht möglich.

Auswirkungen auf Immobilienkauf und Bewertung

Der energetische Zustand und die Heizungsanlage können Kaufentscheidungen und den Immobilienwert beeinflussen. Käufer sollten den Heizungszustand und anstehende Pflichten vor dem Kauf prüfen. Wir unterstützen bei der Kaufbegleitung und der Verkehrswertermittlung.

Fördermöglichkeiten und kommunale Wärmeplanung

Förderungen für Heizungstausch und energetische Modernisierung werden über KfW und BAFA abgewickelt; siehe Wärmepumpenförderung 2026 und Sanierungsfahrplan. Die kommunale Wärmeplanung kann ergänzend vorgeben, welche Wärmeversorgung in einem Gebiet vorgesehen ist.

Häufig gestellte Fragen

Ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bereits in Kraft?

Ja. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet; die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.

Muss ich sofort die Heizung tauschen?

Eine allgemeine Pflicht zum sofortigen Heizungstausch besteht nicht. Etwaige Pflichten hängen vom individuellen Fall, vom Alter der Anlage und von den dann geltenden Regelungen ab.

Sind Wärmepumpen künftig die einzig zulässige Heizung?

Das Gesetz ist auf Technologieoffenheit angelegt. Neben Wärmepumpen können je nach Ausgestaltung auch andere Heizungen infrage kommen. Die Details sind den amtlichen Regelungen zu entnehmen.

Gilt das Gesetz auch für vermietete Immobilien?

Ja, die Regelungen betreffen auch vermietete Immobilien. Die Verteilung von Pflichten und Kosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach den mietrechtlichen Vorschriften.

Fachliche Beratung anfragen

Rechtliche Einordnung im Einzelfall erfolgt durch Anwälte und Behörden. Wir helfen bei der wirtschaftlichen Einordnung und Vorbereitung.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

Original ansehen
I

Inge H

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat uns sehr unkompliziert und zügig geholfen. Er stand uns für Fragen immer zur Verfügung und hat diese auch immer recht schnell und verständlich beantwortet. Wir haben uns hier sehr gut aufgehoben gefühlt und empfehlen dieses Unternehmen gerne weiter."

Original ansehen
C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

Überzeugt? Lassen Sie sich beraten.

Persönliches Erstgespräch und unverbindliches Angebot

WhatsApp-Beratung

Datenschutz & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Website technisch bereitzustellen und – sofern Sie zustimmen – die Nutzung zu analysieren. Nicht notwendige Dienste werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über „Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile widerrufen oder anpassen. Datenschutzerklärung · Impressum