Immobilienbewertung für das Finanzamt
Belastbare Wertermittlung – anerkannt von der Finanzverwaltung
In Kürze
Ob Erbschaft, Schenkung oder Grunderwerb: Immer wenn Immobilienvermögen steuerlich zu bewerten ist, verlangt das Finanzamt nachvollziehbare Wertansätze. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir Gutachten nach § 194 BauGB, die von der Finanzverwaltung als belastbare Entscheidungsgrundlage anerkannt werden – und helfen Ihnen, eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
Das erhalten Sie
Anerkannt von Finanzämtern
Unsere Gutachten nach § 194 BauGB werden von Finanzämtern bundesweit als Nachweis für Erbschaft‑, Schenkung‑ und Grunderwerbsteuer akzeptiert.
Vermeidung von Überbewertungen
Die pauschalen Bedarfswerte des Finanzamts sind oft überhöht. Ein Sachverständigengutachten kann den niedrigeren Verkehrswert nachweisen (§ 198 BewG).
Methodisch fundiert
Wertermittlung nach ImmoWertV mit allen drei anerkannten Verfahren – je nach Objektart und Marktlage.
Steueroptimierte Bewertung
Frühzeitige Bewertung ermöglicht gezielte Gestaltung von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen.
Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Wir arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen und liefern die steuerlich erforderliche Dokumentation.
Festpreisangebot vorab
Transparente Kosten nach unverbindlichem Erstgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?→
Das Finanzamt akzeptiert Gutachten, die von qualifizierten Sachverständigen nach § 194 BauGB erstellt wurden. Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für die Finanzverwaltung ein anerkanntes Qualitätsmerkmal.
Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?→
Immer dann, wenn der pauschal angesetzte Wert des Finanzamts über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt – oder wenn die Immobilie besondere wertmindernde Merkmale (Baumängel, Belastungen) aufweist, die im Pauschalverfahren nicht berücksichtigt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?→
Bei Erbschaften gilt eine Anzeigefrist von drei Monaten gegenüber dem Finanzamt. Das Gutachten kann innerhalb der Festsetzungsfrist nachgereicht werden. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um den zeitlichen Ablauf zu planen.
Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren
Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.
Susanne Huttanus
Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln
„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"
Original ansehenMartina P
Google-Bewertung
„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."
Original ansehenClaudia S.
Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung
„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."
Überzeugt? Lassen Sie sich beraten.
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