Immobilienbewertung für das Finanzamt

Belastbare Wertermittlung – anerkannt von der Finanzverwaltung

In Kürze

Ob Erbschaft, Schenkung oder Grunderwerb: Immer wenn Immobilienvermögen steuerlich zu bewerten ist, verlangt das Finanzamt nachvollziehbare Wertansätze. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir Gutachten nach § 194 BauGB, die von der Finanzverwaltung als belastbare Entscheidungsgrundlage anerkannt werden – und helfen Ihnen, eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.

Das erhalten Sie

Anerkannt von Finanzämtern

Unsere Gutachten nach § 194 BauGB werden von Finanzämtern bundesweit als Nachweis für Erbschaft‑, Schenkung‑ und Grunderwerbsteuer akzeptiert.

Vermeidung von Überbewertungen

Die pauschalen Bedarfswerte des Finanzamts sind oft überhöht. Ein Sachverständigengutachten kann den niedrigeren Verkehrswert nachweisen (§ 198 BewG).

Methodisch fundiert

Wertermittlung nach ImmoWertV mit allen drei anerkannten Verfahren – je nach Objektart und Marktlage.

Steueroptimierte Bewertung

Frühzeitige Bewertung ermöglicht gezielte Gestaltung von Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen.

Enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Wir arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Steuerberater zusammen und liefern die steuerlich erforderliche Dokumentation.

Festpreisangebot vorab

Transparente Kosten nach unverbindlichem Erstgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?

Das Finanzamt akzeptiert Gutachten, die von qualifizierten Sachverständigen nach § 194 BauGB erstellt wurden. Die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für die Finanzverwaltung ein anerkanntes Qualitätsmerkmal.

Wann lohnt sich ein Gutachten für das Finanzamt?

Immer dann, wenn der pauschal angesetzte Wert des Finanzamts über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt – oder wenn die Immobilie besondere wertmindernde Merkmale (Baumängel, Belastungen) aufweist, die im Pauschalverfahren nicht berücksichtigt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Erbschaften gilt eine Anzeigefrist von drei Monaten gegenüber dem Finanzamt. Das Gutachten kann innerhalb der Festsetzungsfrist nachgereicht werden. Sprechen Sie uns frühzeitig an, um den zeitlichen Ablauf zu planen.

Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren

Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

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C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

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