Verkehrswertgutachten für das Finanzamt

Nach § 194 BauGB – anerkannt von Finanzämtern, Nachlassgerichten und Behörden

In Kürze

Bei Erbschaften, Schenkungen oder der Einbringung von Immobilien in Gesellschaften verlangt das Finanzamt regelmäßig eine belastbare Wertermittlung. Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir Verkehrswertgutachten, die von Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet als Entscheidungsgrundlage anerkannt werden – nachvollziehbar, normkonform und methodisch sauber.

Das erhalten Sie

Finanzamtsanerkannte Wertermittlung

Nach § 194 BauGB und ImmoWertV – das Finanzamt erkennt diese Gutachten als belastbare Entscheidungsgrundlage an.

Vermeidung von Überbewertungen

Pauschale Berechnungsverfahren des Finanzamts liegen oft über dem tatsächlichen Verkehrswert. Ein Sachverständigengutachten kann eine Überbewertung verhindern.

Rechtssicherheit für Erben und Beschenkte

Bei Erbschaften und Schenkungen ist der Nachweis des Verkehrswerts entscheidend für die korrekte Steuerfestsetzung.

Niedrigerer gemeiner Wert § 198 BewG

Wir prüfen, ob der von der Finanzverwaltung angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt – und erstellen ggf. ein Gegengutachten.

Persönliche Betreuung

Kein standardisiertes Online-Tool – der zertifizierte Sachverständige besichtigt Ihr Objekt persönlich.

Transparente Kosten

Festpreisangebot nach unverbindlichem Erstgespräch ohne versteckte Nebenkosten.

Häufig gestellte Fragen

Wann akzeptiert das Finanzamt ein Verkehrswertgutachten?

Ein Gutachten nach § 194 BauGB, erstellt nach den Grundsätzen der ImmoWertV durch einen qualifizierten Sachverständigen, wird vom Finanzamt in der Regel als Nachweis für Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer anerkannt.

Was ist der niedrigere gemeine Wert nach § 198 BewG?

Nach § 198 BewG können Steuerpflichtige nachweisen, dass der tatsächliche Verkehrswert niedriger ist als der vom Finanzamt angenommene Bedarfswert. Ein Sachverständigengutachten ist der für diesen Nachweis erforderliche Beleg.

Kann ich die Gutachterkosten steuerlich geltend machen?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten können unter bestimmten Voraussetzungen als Nachlassverbindlichkeiten oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ihr Steuerberater berät Sie hierzu im Einzelfall.

Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren

Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

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C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

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