Verkehrswertgutachten für den Pflichtteil
Objektive Wertermittlung für faire Pflichtteilsberechnung
In Kürze
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld – dafür muss der Nachlasswert präzise ermittelt werden. Immobilien bilden dabei oft den größten Wertanteil. Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir neutrale Gutachten, die eine faire Pflichtteilsberechnung ermöglichen und vor Gericht Bestand haben.
Das erhalten Sie
Präzise Pflichtteilsbewertung
Die genaue Kenntnis des Verkehrswerts ist Voraussetzung für die korrekte Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.
Gerichtsverwertbare Gutachten
Unsere Gutachten nach § 194 BauGB werden von Nachlass- und Zivilgerichten als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Neutrale Wertermittlung
Als unabhängiger Sachverständiger bewerten wir ohne Interessenkonflikt – eine belastbare Grundlage für alle Beteiligten.
Berücksichtigung von Belastungen
Nießbrauch, Wohnrechte oder Grundschulden mindern den Verkehrswert – wir erfassen alle wertrelevanten Belastungen.
Zügige Bearbeitung
Pflichtteilsverfahren sind oft zeitkritisch. Bearbeitungszeit: 2–3 Wochen nach Ortstermin und Unterlageneingang.
Transparentes Festpreisangebot
Keine Überraschungen – Sie erhalten vorab ein klares Festpreisangebot.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Pflichtteil berechnet?→
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bezogen auf den Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist, muss deren Verkehrswert zum Stichtag ermittelt werden. Unser Gutachten liefert dafür die belastbare Grundlage.
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?→
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Der Verkehrswert der Immobilie ist auf diesen Stichtag zu ermitteln – nicht auf den Zeitpunkt der Gutachtenerstellung.
Was ist, wenn die Immobilie bereits verkauft wurde?→
Dann ist der tatsächliche Verkaufspreis grundsätzlich maßgeblich. In Streitfällen kann jedoch auch hier ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Marktgerechtigkeit des Preises erforderlich sein.
Regionale Fachkompetenz seit über 20 Jahren
Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.
Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.
Susanne Huttanus
Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln
„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"
Original ansehenMartina P
Google-Bewertung
„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."
Original ansehenClaudia S.
Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung
„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."
Überzeugt? Lassen Sie sich beraten.
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