Immobilienbewertung für Gerichte

Belastbare, normkonforme Gutachten für Gerichtsverfahren

In Kürze

In gerichtlichen Auseinandersetzungen entscheidet die Qualität der Wertermittlung oft über den Verfahrensausgang. Unsere Gutachten sind methodisch sauber, nachvollziehbar und entsprechen den formalen Anforderungen der Gerichte – von der Nachlasssache über den Zugewinnausgleich bis zur Teilungsversteigerung.

Das erhalten Sie

Normkonforme Wertermittlung

Erstellung nach § 194 BauGB in Verbindung mit ImmoWertV – das gesetzlich definierte Standardverfahren für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten.

Gerichtsverwertbare Dokumentation

Aufbau, Inhalt und Methodik unserer Gutachten orientieren sich an den Anforderungen der Zivil- und Familiengerichte.

Neutrale Sachverständigenposition

Als unabhängiger Gutachter ohne Eigeninteresse am Verfahrensausgang liefern wir eine objektive Entscheidungsgrundlage.

Erfahrung mit Gerichtsverfahren

Wir kennen die Anforderungen von Nachlassgerichten, Familiengerichten und Zivilgerichten aus langjähriger Praxis.

Verständliche Erläuterung

Das Gutachten wird so aufbereitet, dass es auch für juristische Laien nachvollziehbar ist – inklusive persönlicher Erläuterung.

Termingerechte Lieferung

Gerichtsverfahren haben Fristen. Wir liefern pünktlich und kommunizieren verbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Gerichte verlangen ein Verkehrswertgutachten?→

Vor allem Nachlassgerichte (Erbscheinsverfahren, Pflichtteilsberechnung), Familiengerichte (Scheidung, Zugewinnausgleich) und Zivilgerichte (Teilungsversteigerung, Grundstücksauseinandersetzungen) fordern oder akzeptieren Verkehrswertgutachten als Beweismittel.

Kann das Gutachten als Beweismittel verwendet werden?→

Ja, ein nach § 194 BauGB erstelltes Gutachten ist ein qualifizierter Parteivortrag und kann vom Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt werden. In vielen Fällen dient es als Grundlage für eine Einigung ohne streitige Beweisaufnahme.

Was unterscheidet ein Gerichtsgutachten von einem normalen Gutachten?→

Nicht der Inhalt, sondern der Verwendungszweck und die formale Aufbereitung. Ein (Privat‑)Gutachten, das methodisch und formal den Anforderungen genügt, kann vor Gericht genauso verwendet werden wie ein gerichtlich eingeholtes Gutachten.

Regionale Fachkompetenz – seit 2015 in der Immobilienbewertung

Als zertifizierter Sachverständiger im Rhein-Erft-Kreis, Köln und Umgebung unterstützen wir Privatpersonen, Anwälte, Steuerberater und Banken mit sachlich fundierten Bewertungen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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I

Inge H

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat uns sehr unkompliziert und zügig geholfen. Er stand uns für Fragen immer zur Verfügung und hat diese auch immer recht schnell und verständlich beantwortet. Wir haben uns hier sehr gut aufgehoben gefühlt und empfehlen dieses Unternehmen gerne weiter."

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P

Petra W.

Kundenreferenz · Hürth · Erbschaftsbewertung

„Nach dem Erbe meiner Mutter benötigte ich schnell ein Gutachten für das Finanzamt. Herr Affelski hat alles unkompliziert und fristgerecht erledigt. Der Wert wurde vom Finanzamt ohne Einwände akzeptiert. Herzlichen Dank!"

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