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Wohnfläche und Grundrisse

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – Was zählt dazu?

Was zählt zur Wohnfläche, was nicht? Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) definiert klare Regeln – mit großem Einfluss auf Mietrecht, Kaufpreis und Gutachten.

27. April 2026SVK Affelski · Kerpen

Wohnflächenberechnung nach WoFlV – Was zählt dazu?

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen bei Immobilien. Sie beeinflusst Kaufpreise, Mieten, Erbschaftsteuer und Fördermittel. Doch wie wird sie korrekt berechnet?

Die Rechtsgrundlage: WoFlV und DIN 277

In Deutschland gibt es zwei verbreitete Standards:

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV): Die rechtlich verbindliche Methode im sozialen Wohnungsbau und die in der Praxis am häufigsten verwendete Norm.
  • DIN 277: Eine technische Norm, die die Brutto-Grundfläche ermittelt und häufig im gewerblichen Bereich angewendet wird.

Für die meisten Wohnimmobilien gilt die WoFlV als maßgeblicher Standard.

Was zählt zur Wohnfläche? (WoFlV)

Vollständig angerechnet (100 %)

  • Wohn- und Schlafzimmer
  • Küche, Ess- und Arbeitszimmer
  • Flure und Dielen innerhalb der Wohnung
  • Badezimmer, WC
  • Wintergärten (wenn beheizt und allseitig umschlossen)

Zur Hälfte angerechnet (50 %)

  • Balkone, Loggien, Dachterrassen (i. d. R. 25–50 %)
  • Terrassen (i. d. R. 25–50 %)
  • Nichtheizbare Wintergärten

Nicht zur Wohnfläche gehörend (0 %)

  • Keller und Kellerräume
  • Waschküche, Heizungsraum, Hausanschlussraum
  • Dachböden (wenn nicht zu Wohnzwecken ausbaubar)
  • Garagen und Stellplätze
  • Treppenhäuser (gemeinschaftlich genutzt)

Dachschrägen – ein häufiger Streitpunkt

Räume mit Dachschrägen werden wie folgt berücksichtigt:

  • Flächen mit weniger als 1 m lichter Höhe: nicht angerechnet
  • Flächen mit 1 m bis unter 2 m lichter Höhe: zu 50 % angerechnet
  • Flächen mit 2 m und mehr lichter Höhe: zu 100 % angerechnet

Dies führt bei Dachgeschosswohnungen häufig zu erheblichen Abweichungen zwischen tatsächlicher Bodenfläche und anrechenbarer Wohnfläche.

Warum ist die korrekte Wohnfläche so wichtig?

  • Mietrecht: Eine falsch angegebene Wohnfläche (mehr als 10 % Abweichung nach unten) kann zur Mietminderung führen.
  • Kaufpreis: Wohnfläche × Preis je m² = Kaufpreisverhandlung. Fehler wirken sich direkt auf den Wert aus.
  • Erbschaft und Schenkung: Für die Steuerbewertung ist die korrekte Fläche entscheidend.
  • Förderprogramme: KfW-Förderungen sind teilweise an Wohnflächengrenzen geknüpft.

Häufige Fehler bei Wohnflächenangaben

In der Praxis weichen Angaben im Exposé oder Kaufvertrag oft von der tatsächlichen Wohnfläche ab:

  1. Balkone wurden zu 100 % statt 50 % einberechnet.
  2. Kellerräume wurden fälschlich als Wohnfläche gewertet.
  3. Dachschrägen wurden nicht korrekt angerechnet.
  4. Veraltete Pläne wurden ohne Messung übernommen.

Professionelle Wohnflächenberechnung

Ein zertifizierter Sachverständiger misst die Immobilie aufwendig aus, erstellt maßhaltige Grundrisse und berechnet die Wohnfläche nach WoFlV. Das Ergebnis ist rechtssicher und kann im Streitfall als Nachweis dienen.

In Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis bietet die Sachverständigenkanzlei Affelski professionelle Wohnflächenberechnungen für Kauf, Verkauf, Erbschaft und Vermietung an.

Haben Sie noch Fragen?

Unser Sachverständiger berät Sie gerne zu Ihrem konkreten Anliegen – kostenfrei und unverbindlich.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Veröffentlichte Bewertungen aus Google und anderen seriösen Plattformen – unverändert übernommen und mit Quellenangabe sowie Link zur Originalquelle.

S

Susanne Huttanus

Google-Bewertung · 21. Juli 2026 · Köln

„Wir haben die Expertise für zwei Gebäudegutachten sowie für eine Marktwertermittlung einer privaten Immobilie nutzen dürfen. Herr Affelski überzeugte als Sachverständiger durch exzellentes Fachwissen, sehr sorgfältige Objektbegehungen und verständlich aufbereitete, umfassende Expertisen. Das gibt ein sicheres Gefühl bei solch großen finanziellen Entscheidungen. Vielen Dank für die professionelle, transparente, verlässliche, einfach tolle Zusammenarbeit! Familie Huttanus, Köln"

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M

Martina P

Google-Bewertung

„Herr Affelski hat meine Immobilie vor dem Verkauf bewertet und ich bin sehr zufrieden mit dem geschätzten Preis. Bei der Preisverhandlung mit dem Käufer ist eine Schätzung von hohem Stellenwert, da man in etwa weiß, was seine Immobilie wert ist und somit nicht zu doll vom Preis gedrückt werden kann. Ich kann Herrn Affelski ohne Bedenken weiterempfehlen."

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C

Claudia S.

Kundenreferenz · Pulheim · Wohnflächenberechnung

„Präzise Wohnflächenberechnung für unsere Eigentumswohnung. Alles termingerecht und zu einem fairen Preis. Sehr zufrieden mit dem Service."

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