Immobilienbewertung im Erbfall
Wenn eine Immobilie vererbt wird, ist die korrekte Wertermittlung aus mehreren Gründen wichtig:
Steuerliche Bewertung
Das Finanzamt ermittelt den Wert der geerbten Immobilie nach pauschalen Verfahren, die häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Nach § 198 BewG haben Sie das Recht, dem Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen. Ob und in welchem Umfang die Behörde dieses berücksichtigt, liegt in deren Ermessen – in der Praxis werden methodisch einwandfreie Gutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV in den meisten Fällen akzeptiert.
Gerechte Aufteilung
Bei mehreren Erben bildet das Gutachten die Grundlage für eine faire Verteilung oder Auszahlung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Grundrisse
- Energieausweis
- Ggf. Mietverträge
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
Sachverständiger in Kerpen
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