Anzeigenpflicht konkret

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen in Immobilienanzeigen bestimmte energetische Angaben, etwa den effizienzklassenbezogenen Kennwert des Ausweises. Welche Angaben verpflichtend sind, ergibt sich aus der jeweils geltenden Regelung.

Welche Kennzahl gemeint ist

Gemeint ist regelmäßig der im Energieausweis ausgewiesene Kennwert, nicht ein frei gewählter Verbrauchswert. Wir helfen, die richtige Angabe zu benennen.

Bei Verkauf und Vermietung

Die Pflicht besteht bei Verkauf und – im Geltungsbereich der gesetzlichen Vorgaben – bei Vermietung. Die genauen Voraussetzungen stehen in der geltenden Rechtslage.

Sanktionen bei fehlenden Angaben

Fehlende oder falsche Angaben können nachteilige Folgen haben. Verlassen Sie sich auf die korrekte, aktuelle Angabe aus dem Energieausweis.

Ausweis vorab prüfen

Vor der Anzeige sollte geprüft werden, ob der Energieausweis gültig ist und die richtige Ausweisart vorliegt.

Rechts- und Förderstand: 21. Juli 2026. Gesetzliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden amtlichen Regelungen; diese Seite ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung.

Weitere Schritte

Schildern Sie Ihr Anliegen – wir helfen, die nächsten Schritte sachlich zu strukturieren und die jeweils geltenden Vorgaben einzuordnen.

Themenbereich Energetische Modernisierung

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